Produkthaftpflicht

Bei Körper- und Sachschäden, die durch einen Mangel eines Fahrzeuges (= mangelhaftes Produkt) entstanden sind, führen wir die Beweissicherung durch und prüfen die Kausalität bei der Schadensverursachung.

So bei Mängeln an Sicherheitseinrichtungen wie Gurte und Airbags (Auslösekriterien, Sicherheitshinweise, Anzeige des Betriebszustandes durch Signalleuchten im Armaturenbrett), an Schlössern und Verriegelungen von Türen, Hauben und Klappen, an Sitzbefestigungen, Reifen, Bremsen und dem Fahrverhalten.